
In der Wirtschaftssoziologie : (engl.), wohlerworbenes Recht, Bezeichnung für eine Interessenposition, die sich sozial soweit etabliert hat, dass sie Angriffen auf ihre Privilegien zu begegnen vermag und einem Wandel, der ihren Rang bedroht, sich entgegenstellt. Beispiele: überkommene Behörden, staatlich gestützte Kirchen.
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